Hinweise zur Regenwassernutzung
- Wird Regenwasser nicht ausschließlich zur Gartenbewässerung verwendet, ist dies dem Zweckverband München-Südost anzuzeigen.
- Bei einer Nutzung von Regenwasser für häusliche Zwecke (z. B. Toilettenspülung, Waschmaschine) ist die eingeleitete Menge zu erfassen. Hierfür sind an geeigneter Stelle geeichte Zwischenzähler anzubringen und dem Zweckver-band bekanntzugeben. Die für die Zähler entstehenden Kosten für Anschaffung, Installation und Eichung gehen zu Lasten des Gebührenschuldners.
- Für die zusätzlich in die öffentliche Entwässerungsanlage eingeleitete Menge ist eine Einleitungsgebühr in Höhe von 2,27 €/m³ zu entrichten.
- Muss die Regenwassernutzung gegebenenfalls in längeren Trockenperioden mit Frischwasser nachgespeist werden, ist ein zusätzlicher Zwischenzähler anzubringen.
- Die Stände der Zwischenzähler sind jährlich zum Zeitpunkt der Ablesung des Frischwasserzählers durch den Gebührenschuldner zu erfassen und dem Zweckverband unaufgefordert mitzuteilen.
- Nach Ablauf der gesetzlichen Eichfrist (derzeit 6 Jahre) sind die Zwischenzähler nacheichen oder austauschen zulassen. Der Zweckverband ist über die vorgenommene Nacheichung oder den Zählerwechsel zu informieren.
Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter:
Frau Zimmermann, Telefon 089 / 608091 - 47
Bei gebührenrelevanten Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter:
Frau Berghäuser, Telefon 089 / 608091 - 26