Entwässerungspläne

Kanalbau

Für die Herstellung und Änderung von Grundstücksentwässerungsanlagen bedarf es der vorherigen Zustimmung des Zweckverbandes.

Zur Durchführung bedarf es prüffähiger Entwässerungspläne, die folgende Punkte beinhalten müssen:

  • Lage des Grundstücks im Maßstab 1: 1.000
  • Grundriss- und Flächenplan, aus denen der Verlauf der Leitungen ersichtlich ist
  • Abwicklungen sämtlicher Leitungen bis 1 Meter über Oberkante Erdgeschoss bzw. Rückstauebene

Muster der Pläne und eine unverbindliche Liste von Planfertigern im Verbandsgebiet erhalten Sie beim Zweckverband. Die Planungskosten schwanken erheblich, näheres erfahren Sie unter dem Menüpunkt Kosten.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter:

Frau Hoffmann, Telefon 089 / 60 80 91 - 34

Herr Hain, Telefon 089 / 60 80 91 - 38