Regenwasser

Informationsblatt zu einer Regenwassernutzung

Regenwasser ist ein wichtiger Teil des Wasserkreislaufes und füllt die Grundwasserspeicher wieder auf.

 

Nach den Grundsätzen des § 55 Wasserhaushaltsgesetzes ist das auf einem Grundstück anfallende Niederschlagswasser ortsnah zu versickern, zu verrieseln oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser einem Gewässer zuzuführen.

 

Auf Grund der Lage des Verbandsgebietes des Zweckverbandes München-Südost in der Münchner Schotterebene kann das anfallende Regenwasser vor Ort soweit wie möglich versickern. Deshalb betreibt der Zweckverband ein Trennsystem.

Die Errichtung einer Zisterne, um Regenwasser zum Bewässern des Rasens und zum Gießen der Blumenrabatten zu sammeln, ist eine sinnvolle Maßnahme für den Grundwasserschutz.

 

Bei der Nutzung des in der Zisterne gesammelten Regenwassers für die Toilettenspülung und die Waschmaschine im Haus wird dem Boden wertvolles Regenwasser vorenthalten. Anschließend wird das Regenwasser in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet, aufwendig im Klärwerk gereinigt, um dann weit entfernt dem Wasserkreislauf wieder zugeführt zu werden.

 

In Ihrem Haus haben Sie die Nutzung des gesammelten Regenwassers für die Toilettenspülung und die Waschmaschine vorgesehen. Das bedarf der Zustimmung durch den Zweckverband.

 

Die für häusliche Zwecke genutzte Menge ist an geeigneter Stelle über eine geeichte Messeinrichtung (Zwischenzähler) zu erfassen. In längeren Trockenperioden kann es notwendig werden, die Zisterne mit Trinkwasser nachzufüllen. Um eine Doppelerfassung der Trinkwassermenge zu vermeiden, ist die Nachspeisung ebenfalls mit einer geeichten Messeinrichtung zu versehen.

 

Grundsätzlich ist zu überlegen, ob sich der finanzielle Aufwand für den Einbau, die Wartungs- und Be-triebskosten der Regenwassernutzungsanlage und der Zwischenzähler (Eichfrist von 6 Jahren) rechnet.

 

Sind Sie zu dem Schluss gekommen, dass sich der Aufwand rechnen wird, holen Sie die erforderliche Zustimmung bei uns ein, lassen Sie die Zwischenzähler installieren und melden Sie diese bei uns an.

 

Zum Zeitpunkt, wenn der Trinkwasserversorger den Stand des Hauptzählers abfordert, teilen Sie uns bitte die Stände der Zwischenzähler unaufgefordert schriftlich mit. Nur, wenn wir von Ihnen diese Informationen erhalten, können wir eine ordnungsgemäße Gebühren-abrechnung erstellen.

 

Bei Fragen erreichen Sie uns unter 089 608091-47.