Bitte denken Sie vor Ihrer Fahrt zum Wertstoffhof daran, dass Sie nachweisen müssen, dass Ihre Abfälle aus dem Verbandsgebiet stammen.
Wer seine eigenen privaten Abfälle aus einer Verbandsgemeinde anliefert, bringt ein oder mehrere Dokumente mit, aus dem der Wohnort und die Person (Bild) ersichtlich sind, wie zum Beispiel:
- Personalausweis oder
- Meldebescheinigung mit Führerschein/Reisepass oder
- Abfallgebührenbescheid mit Führerschein/Reisepass.
Wenn Sie als Verbandsbürger oder Verbandsbürgerin eine auswärtige Firma beauftragen, für Sie Abfälle zum Wertstoffhof zu bringen, braucht diese Firma eine Bestätigung von Ihnen.
Die Bestätigung muss enthalten:
- Ihren Namen
- Ihre Adresse
- Ihre Telefonnummer, für unsere Rückfragen
- Namen, Adresse und Telefonnummer der beauftragten Firma
Firmen mit Sitz im Verbandsgebiet können nur Abfälle anliefern, die in einer Verbandsgemeinde angefallen sind. Auch hier sind die oben angeführten Nachweise zu erbringen sowie die Gewerbeanmeldung aus der jeweiligen Verbandsgemeinde mitzuführen.
Auch Hausmeisterdienste können nur Abfälle aus Liegenschaften im Verbandsgebiet anliefern und müssen entsprechende Nachweise dabeihaben.
Sonderfall Sondermüll
Die Annahmestelle für Sonder- und Problemmüll steht Bürgerinnen und Bürgern sowie Kleingewerbetreibenden aus dem ganzen Landkreis München offen. Auch hier gelten Mengenbegrenzungen und Ausweispflicht.


