Ausweispflicht am Wertstoffhof

Unsere Mitarbeiter*innen am Wertstoffhof dürfen Ausweise kontrollieren

 

Ausweispflicht

Es wird viel diskutiert am Wertstoffhof, wenn wir die Anliefer- und Annahmekonditionen erklären und gegebenenfalls jemanden aufgrund seines Wohnortes oder der zu großen Anliefermenge abweisen müssen.

Schon im Juni hatten wir deshalb im monatlichen Mitteilungsheft erinnert, dass unsere Mitarbeiter*innen Sie nach einem Beleg für Ihren Wohnort fragen dürfen. Nun weist auch, gut sichtbar im Einfahrtsbereich, ein Schild auf die Ausweispflicht hin.

Wir kontrollieren für Sie

Der Zweckverband muss sicherstellen, dass die Abfälle nur aus den Ver-bandsgemeinden kommen. Denn die Verwertung und/oder Entsorgung wird durch die Abfallgebühren der Verbandsbürger*innen gezahlt.

Als Nachweis für den Wohnort im Verbandsgebiet oder die Anlieferberechtigung kommen Personalausweis, Reisepass, Meldebescheinigung, Führerschein oder eine Bestätigung durch einen privaten Auftraggeber aus dem Verbandsgebiet in Frage.