Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit am Wertstoffhof
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger unserer Verbandsgemeinden,
sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Ottobrunn,
die Sicherheit aller Nutzerinnen und Nutzer sowie unserer Mitarbeitenden hat oberste Priorität.
In der Verbandsversammlung vom 18.03.2026 wurde von mehreren Seiten – insbesondere von Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinde Ottobrunn – ausdrücklich gefordert, unverzüglich geeignete Maßnahmen zur Entschärfung der bestehenden Gefahrenlage am Wertstoffhof zu ergreifen.
Diese Forderungen greifen wir auf.
Konkrete Gefährdungslage
Durch die räumliche Enge und die fehlende Trennung von Arbeits- und Verkehrsbereichen kommt es zu gefährlichen Situationen im laufenden Betrieb.
Solche Situationen stellen eine akute Gefahr für Besucherinnen und Besucher ebenso wie für unser Personal dar.
Rechtliche Verpflichtung zum Handeln
Der Zweckverband ist gesetzlich verpflichtet, den Wertstoffhof sicher zu betreiben.
Ein Unterlassen notwendiger Maßnahmen trotz erkennbarer Gefahrenlage kann als Organisationsverschulden gewertet werden und kann haftungs- sowie strafrechtliche Konsequenzen haben.
Ein Abwarten oder eine Verzögerung ist daher ausdrücklich keine Option.
Maßgeblich ist allein die Gefahrenabwehr.
Sofortmaßnahmen
Zur unmittelbaren Verbesserung der Sicherheit werden folgende Maßnahmen umgesetzt:
- Klare Trennung von Kunden- und Betriebsverkehr
Während betrieblicher Rangier- und Umschlagarbeiten wird der Wertstoffhof künftig zeitweise für den Besucher*innenverkehr gesperrt.
- Temporäre Zugangsbeschränkungen
Der Zugang für Anliefernde wird situationsabhängig gesteuert, um gefährliche Überschneidungen mit Arbeitsabläufen zu vermeiden.
3. Verstärkter Personaleinsatz
Bereits umgesetzt:
- zusätzlicher Personaleinsatz zur besseren Steuerung des Verkehrs und zur Aufsicht vor Ort.
Weitere Maßnahmen werden aktuell geprüft.
- Verbesserte Verkehrslenkung
Besucherinnen und Besucher werden vor Ort gezielt geleitet, um Gefahrenbereiche zu vermeiden.
- Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
Ziel der Maßnahmen
Diese Sofortmaßnahmen dienen ausschließlich einem Zweck:
dem Schutz vor Gefahren und der Vermeidung von Unfällen.
Sie sind notwendig, weil die bestehenden strukturellen Defizite kurzfristig nicht vollständig behoben werden können.
Ausblick
Parallel zu den Sofortmaßnahmen werden weitere organisatorische und vertragliche Schritte geprüft, um eine nachhaltige und sichere Lösung zu erreichen.
Wir bitten um Ihr Verständnis für mögliche Einschränkungen im Betriebsablauf.
Die Maßnahmen dienen auch Ihrer Sicherheit.
Ottobrunn, den 19.03.2026 Ihr Zweckverband München-Südost


