Abfallgebühren ab 2026 Häufig gestellte Fragen

Muss ich meinen Müll trennen?

Mülltrennung ist in ganz Deutschland Pflicht. Welches System dafür in einer Gemeinde von den Bewohner*innen genutzt werden muss, entscheiden die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger „ÖRE“. ÖRE können Landkreise, Gemeinden oder Zweckverbände sein.

Passt mein Restmüllvolumen?

Zur Kalkulation des Tonnenbedarfs bei Neubauten werden 15 l Restmüllvolumen und 5 l Biotonnenvolumen pro Person und Woche veranschlagt. Je nach Konsumverhalten kann das tatsächlich benötigte Volumen größer oder kleiner ausfallen.
Das kleinste zugelassene Restmüllvolumen ist 80 l mit vierzehntäglicher Leerung. Die kleinste mögliche Biotonne misst ebenfalls 80 l und wird aus hygienischen Gründen immer wöchentlich geleert.

Muss ich eine Biotonne haben?

Weil auch Bioabfälle der Trennpflicht unterliegen, besteht eine Pflicht zur Biotonne.
Bioabfälle dürfen auf gar keinen Fall über die Restmülltonne entsorgt werden.

Die Abmeldung der Biotonne ist deshalb nur möglich, wenn nachgewiesen wird, dass auf einem Grundstück keine Bioabfälle anfallen oder alle anfallenden Bioabfälle auf dem Grundstück selbst kompostiert werden.

Kann ich mir eine Tonne teilen?

Mit angrenzenden Nachbarn können Restmüll- und/oder Biotonnengemeinschaften gebildet werden. Die Grundgebühr ist dabei weiterhin von jedem Anschlusspflichtigen zu bezahlen. Die Leistungsgebühr wird für Tonnengemeinschaften geteilt.

Wie teile ich meine Änderungswünsche mit?

An-, Ab- und Ummeldungen von Mülltonnen werden immer zum Monatsersten wirksam und können persönlich oder schriftlich (per Post, formloser Mail oder Antrag auf unserer Webseite) beantragt werden.

Einen Überblick über die ab 01.01.2026 geltenden Abfallgebühren erhalten Sie hier.