Das Tonnenhaus

Wohin mit dem Tonnenhaus?

Wenn Sie Ihr Tonnenhaus unmittelbar an der Grenze zu der für Sammelfahrzeuge befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche aufstellen, werden die Restmüll- und Biotonnen bis zu einer Entfernung von 15 m von unseren Mitarbeitern aus dem Tonnenhaus geholt und nach der Leerung wieder zurückgestellt.

Sind Abfallbehälter mehr als 15 m vom befahrbaren Verkehrsraum entfernt, müssen die Tonnen am Abfuhrtag zur Entleerung bereitgestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass Sackgassen und Stichstraßen ohne Wendemöglichkeit als unbefahrbar gelten.

 

Wie groß soll ich das Tonnenhaus planen?

Aktuell reicht für Einfamilienhäuser im Abfuhrsystem des Zweckverbandes ein Tonnenhaus mit je einer Stellfläche für Restmüll und Biotonne.

Sie können natürlich auch noch planen Gelbe Säcke im Tonnenhaus zu lagern. Gelbe Säcke werden aber nicht aus Tonnenhäusern geholt, sondern müssen immer von Ihnen selbst an die Straße gelegt werden.

 

Kommt die Wertstofftonne für alle?

Von Seiten des Gesetzgebers ist aktuell auch die Einführung einer Wertstofftonne im Gespräch. Leider ist überhaupt nicht absehbar, ob diese Tonne verpflichtend kommt oder gar welche Größe diese Tonne haben wird.

Wenn Sie die Möglichkeit haben, Ihr Tonnenhaus erweiterbar zu gestalten, raten wir Ihnen dazu.